Reparaturbestätigungs-Verfahren (RBV)

Wir sind mit unserem Fachbetrieb vom Strassenverkehrsamt Zürich authorisiert, Reparaturbestätigungs-Verfahren durchzuführen. Festgestellte Mängel des Strassenverkehrsamt müssen innert 30 Tagen behoben werden und die Reparatur bestätigt sein.